Vergütung

Privatversicherte, gesetzlich Versicherte oder Selbstzahler – in unserer Zahnarztpraxis behandeln wir alle genannten Patientengruppen. Bei einer gesetzlichen Versicherung erfolgt die Abrechnung der Leistungen über die zuständige Krankenkasse. Können Leistungen nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, wird vor der Behandlung ein Kostenvoranschlag erstellt. Erst nach Ihrer schriftlichen Zustimmung erfolgt der Eingriff.

Selbstzahler tragen die Behandlungskosten komplett. In diesem Kontext werden keine Daten an eine Versicherung o. Ä. gesendet.

Als privat versicherter Patient zahlen Sie den Betrag gemäß Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Sie erhalten einen Kostenvoranschlag, bevor der Eingriff beginnt, und anschließend eine Rechnung. Diese können Sie an Ihre zuständige private Krankenversicherung übermitteln. Die Höhe der Übernahme ergibt sich aus Ihrem individuellen Versicherungstarif.

Willkommen